Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Bestellter, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2) Angebot und Vertragsabschluss

Wir verkaufen unsere Waren uns sonstige Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

  1. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag oder
    Angebot, seitens der Firma RSC. Bis zur Auftragsbestätigung seitens der Firma RSC sind alle Angebote freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeiten und -möglichkeiten. Erst mit Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande.
  2. Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Onlinebestellung eingerichtet ist, geben Sie bereits am Ende des Bestellvorgang durch Klick auf den Button „zahlungspflichtiges Bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Firma RSC dieses Angebot annimmt. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende E-Mail, mit der wir den Eingang und die Annahme ihrer Bestellung bestätigen. Die Firma RSC ist berechtigt, die geschuldete Leistung durch Dritte zu erbringen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3)  Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftliches vereinbart wird, geltend unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Es gelten jeweils die Preise die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später gelten, zu günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretenden Preisreduzierung für ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
  3. Soweit wir Versandkosten erheben, werden grundsätzlich Versandkosten erhoben bis zu einem Warenbestellwert von 20,00 €. Ab einem Warenbestellwert von 20,00 € erheben wir in der Regel keine Versandkosten.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
    Sofern nichts anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
    Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4) Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

  1. Gegen Forderungen der Firma RSC kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur befugt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5) Lieferung, Transport und Verpackung

  1. Die Angabe der Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern extra etwas anderes explizit vereinbart. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
  2. Die Firma RSC haftet nur für Vorsätze oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzug für jede vollende Woche. Verzug im Rahmen eines pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung, so ist die Firma RSC berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, entweder pauschal 25% des Kaufpreises zzgl. Rücknahmekosten oder den tatsächlich entstandenen Schaden.

5) Gefahrübergang bei Versendung

  1. Wir erfüllen unsere Leistungspflicht aus dem mit Ihnen geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Ware ab Sitz der Firma RSC, Eschau.
  2. Wir sind zu Teillieferung berechtigt, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.
  3. Unsere Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Waren an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den in unserem Lager verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht.
  4. Der Käufer trägt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware.

Dies unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungserfolgt erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6) Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sie sind verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, insbesondre sie vor Schäden zu bewahren.
  2. Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherheitshalber ab. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf ihr Verlangen insoweit freizugeben.

7) Gewährleistung, Mängel sowie Rückgriff

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Bestellter. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungspflicht.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergang vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelungen ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach der Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Allgemeinüblich und technisch bedingte Abweichung von Maßen der Farbe und Form stellen keinen Mangel dar und berechtigten den Vertragspartner auch nicht Sachmängel oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

8) Haftung

  1. Wir haften grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt für vertragliche wie für außervertragliche Ansprüche, insbesondere Haftung aufgrund positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit unerlaubter Handlung. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie wegen arglistiger Täuschung haftet RSC bei jeder schuldhaften Verletzung. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
  2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade vor der eingetretenen Folge schützen soll.
  3. Für andere Haftungsgründe als die der Absätze 1 und 2 haftet die Firma RSC bei einfachen Erfüllungsgehilfen nur für grobes Verschulden und Vorsatz. Der Höhe nach ist in diesen Fällen die Haftung begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9) Datenschutz

  1. Die Firma RSC weist darauf hin, dass im Rahmen von Vertragsbeziehungen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Soweit dies zur vereinbarungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist, werden Daten auch an Dritte übermittelt.
  2. Darüber hinaus werden die Daten von RSC ausschließlich zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte außer zu dem in Absatz 1 genannten Zweck erfolgt nur soweit dies gesetzlich vorgesehen oder gerichtlich angeordnet ist.
  3. Der Besteller hat die Möglichkeit, unentgeltlich vollständige Auskunft betreffend der über ihn gespeicherten Daten zu erhalten. Seine Einwilligungserklärung kann der Vertragspartner jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

10) Abtretungsverbot und Verwendung

  1. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Firm RSC an Dritte abzutreten, soweit nicht RSC der Abtretung schriftlich zustimmt.
  2. Sofern der Eigentumsvorbehalt durch die Weiterveräußerung erlischt, tritt an die Stelle der verkauften Ware die daraus entstehende Forderung. Dies ist im Rahmen der Vorausabtretung begrenzt auf den Schlusssaldo.

11) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort – sowohl für Zahlung als auch Lieferung – ist der Unternehmenssitz der Firma RSC. Erfüllungsort ist Eschau. Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
  2. Für die Rechtsverhältnisse zwischen der Firma RSC und dem Vertragspartner / Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

12) Verkaufshilfen

Der Besteller erhält leihweise Verkaufshilfen, insbesondere Kartenaufstellers sie bleiben Eigentum der Firma RSC und sind nach Ablauf der Geschäftsbeziehungen zurückzugeben. Der Bestseller ist zu einem sorgsamen Umgang mit den Verkaufshilfen und zum Ersatz bei durch ihn zu vertretender Beschädigung verpflichtet. Des weiteren müssen der Firma RSC Schäden umgehend gemeldet werden.

13) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Wenn möglich tritt an Stelle einer unwirksamen Regelung eine solche, die unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen dem wirtschaftlichen Zweck dient und der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Andernfalls richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.